Ausschüsse - Aufgaben

Auszüge aus der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 (zur leichteren Lesbarkeit noch zusätzlich gekürzt):

4. Abschnitt Ausschüsse
§ 34 Aufgaben
(1) Der Gemeinderat ist (...) berechtigt,  zur Überwachung der gesamten Verwaltung und zur Abgabe von Gutachten und Anträgen Ausschüsse aus seiner Mitte (...) zu bestellen. (...) Den Beratungen dieser Ausschüsse können Sachverständige und Auskunftspersonen beigezogen werden.


Quelle: Burgenländische Gemeindeordnung 2003 StF: LGBl Nr 5/2003
http://www.gvvbgld.at/kommunalerWerkzeugkoffer/files/1_inhalte/gesetze_vt/gdo1x.htm


Vom Neudörfler Gemeinderat wurden für die Amtsperiode 2007-2012 folgende Ausschüsse bestellt:

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Ausschuss für Friedhofswesen

Ausschuss für Umweltschutz

Ausschuss für Kinder und Jugend

Prüfungsausschuss

Ausschuss für Personal und Verwaltung

Ausschuss für Finanzen, Wirtschafts- und Vermögensverwaltung

Ausschuss für Infrastruktur

Sport- und Kulturausschuss

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Bauausschuss

Ausschuss für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Beirat für Integration

In den weiteren Seiten können Sie nachlesen welche Aufgabengebiete den einzelnen Ausschüssen zugeteilt sind und wer in den Ausschüssen mitarbeitet.

In den Ausschüssen sollen Projekte erabeitet werden. Anschließend müssen sie im Gemeindevorstand und im Gemeinderat beschlossen werden, bevor sie tatsächlich umgesetzt werden können.